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Brandschutztüren

Brand­schutz­tü­ren (auch Feuer­schutz­tü­ren genannt) sind selbst­schlies­sende Abschlüsse, die dazu dienen, Wandöff­nun­gen gegen das Durch­drin­gen von Feuer zu sichern. In der Schweiz müssen diese Türen den Vorschrif­ten der VKF (Verei­ni­gung Kanto­na­ler Feuer­ver­si­che­run­gen) entspre­chen und dauer­haft mit einem Kennzeich­nungs­schild verse­hen sein.

 

Feuer­wi­der­stands­klas­sen
Die Klassi­fi­zie­rung gibt an, wie viele Minuten eine Tür dem Feuer minde­stens stand­hält:

  • EI30 (früher T30): Feuer­hem­mend (minde­stens 30 Minuten Wider­stand). Dies ist der Standard für Verbin­dun­gen zwischen Garage und Wohnhaus.
  • EI60 (früher T60): Hochfeu­er­hem­mend (minde­stens 60 Minuten Wider­stand).
  • EI90 (früher T90): Feuer­be­stän­dig (minde­stens 90 Minuten Wider­stand).
  • Selbstschliessung: Brandschutztüren müssen grundsätzlich von allein schliessen und dürfen niemals verkeilt oder dauerhaft offenstehen. Das Verkeilen ist strafbar.
  • Kennzeichnung: In der Schweiz muss jede Tür auf der Bandseite (meist im unteren Drittel) ein kratzfestes Kennzeichnungsschild mit der Zulassungsnummer tragen.
  • Wartung:Der Hauseigentümer haftet für den ordnungsgemässen Zustand und die Funktion der Türen.